Ferienarbeit und Nebenjobs

Schule und Jobben

Du möchtest neben der Schule oder in den Ferien Geld verdienen?

Du möchtest gerne die coole Baggy-Hose haben? Aber dein Taschengeld reicht nicht, dann kannst du es mit Nebenjobs verbessern. Aber dabei musst du ein paar Vorschriften des Jugendschutz-Gesetzes und des Finanzamts beachten.

Wichtig: Erst die Schule, dann die Arbeit

Endlich Geld in der Kasse und das ist sogar selber verdient? Gut! Aber beachte bitte folgendes:
Schüler ab 13 Jahre dürfen täglich nur zwei Stunden arbeiten. Aber nur zwischen 8 und 18 Uhr und natürlich nicht vor oder während des Unterrichts.
Bist du schon 15, dann ändert sich das: Dann können es bis zu 20 Arbeitstage im Jahr zusätzlich zu den erlaubten 2 Stunden täglich sein. Dies allerdings nur in den Ferien, Wochenenden sind nicht erlaubt.
Deine Eltern müssen dir den Nebenjob erlaubt haben, sonst darfst du nicht arbeiten!

Gesetzliche Regeln beachten

Was kann ich machen? Das Gesetz erlaubt dir leichtere Arbeiten wie Zeitungen/Prospekte austragen, Nachhilfe geben oder Babysitten. Deine Gesundheit darf durch die Tätigkeit nicht gefährdet werden und du musst genug Zeit für die Schularbeiten haben. Keine Regel ohne Ausnahme (z. B. in der Landwirtschaft).
Das Coole: Dein Job ist frei von Sozial-Abgaben und Steuern. Es wird also nicht wie bei Mama und Papa abgezogen vom Gehalt, ausser du verdienst mehr als 7.664 Euro pro Jahr.

Achtung Kindergeld

Verdienst du mehr als 8600 Euro im Jahr, kann es sein, das deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich bekommen.
Weitere Zulagen und der sogenannte Kinder-Freibetrag können deinen Eltern weggenommen werden. Das Finanzamt kann euch beraten, was die günstigste Lösung für die ganze Familie ist.